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einfach-online.dev

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026-06-02 · Geltungsbereich: B2B (§ 1 KSchG) · Österreichisches Recht

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen einfach-online.dev, Inhaber Philipp Schlemmer (nachfolgend „Auftragnehmer"), Ungerdorf 279/4, 8200 Gleisdorf, Österreich, E-Mail: info@einfach-online.dev, und seinen Auftraggebern.

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziff. 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz), d. h. für natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften, die ein Rechtsgeschäft im Rahmen des Betriebs ihres Unternehmens abschließen. Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziff. 2 KSchG sind von diesem Regelwerk ausgenommen; für sie gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen (siehe auch Abschnitt 15).

Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer maßgebend.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt die folgenden Leistungen, sofern diese im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart werden:

  • Webdesign und Webentwicklung: Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites, Online-Shops und Webapplikationen (nachfolgend „Webprojekte") auf Basis individueller Absprache oder eines schriftlichen Pflichtenhefts.
  • Hosting-Vermittlung: Vermittlung von Webhosting-Leistungen der IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland (nachfolgend „IONOS"). Der Auftragnehmer tritt dabei als Vermittler auf; der Hostingvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und IONOS zustande (vgl. Abschnitt 5).
  • IT-Beratung: Analyse, Konzeption und Beratung zu IT-Themen, wahlweise vor Ort beim Auftraggeber oder remote (Videokonferenz, Telefon, E-Mail).

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Pflichtenhheft. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert beauftragt und vergütet.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Anfragen des Auftraggebers begründen noch kein Angebot. Angebote des Auftragnehmers erfolgen schriftlich per E-Mail und sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist. Kostenvoranschläge sind ab dem Datum der Übermittlung für vier (4) Wochen gültig; danach erlischt das Angebot, sofern nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  1. Schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers (E-Mail-Bestätigung oder Unterschrift auf dem Angebot/Vertragsdokument) und
  2. Schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer per E-Mail.

Mündliche Nebenabreden vor Vertragsschluss sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Änderungen des Vertragsgegenstands nach Vertragsschluss (sogenannte „Change Requests") sind schriftlich zu vereinbaren und können zu einer Anpassung von Vergütung und Lieferterminen führen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

4. Leistungen Webdesign & Entwicklung

Der Auftragnehmer erstellt Webprojekte (Websites, Online-Shops, Webapplikationen) gemäß dem im Angebot oder Pflichtenheft beschriebenen Leistungsumfang. Die Umsetzung erfolgt nach anerkannten technischen Standards und unter Beachtung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen sowie Datenschutzvorschriften.

Projektablauf: Nach Vertragsschluss erstellt der Auftragnehmer auf Basis der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos; vgl. Abschnitt 7) ein Screendesign (Entwurf). Nach Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt die technische Umsetzung. Der Auftraggeber erhält zwei (2) Feedbackrunden ohne Zusatzkosten; darüber hinausgehende Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.

Abnahme: Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber einen Testlink zum Betrachten des fertigen Webprojekts. Mit der Freigabe (schriftlich per E-Mail) oder dem Ablauf der Prüfzeit gemäß Abschnitt 10 gilt das Projekt als abgenommen. Wünsche, die nach der Abnahme geäußert werden, gelten als neue Aufträge und werden gesondert berechnet.

Keine Garantie für Suchmaschinenpositionen: Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Positionen in Suchmaschinenergebnissen. Die Optimierung für Suchmaschinen (SEO) ist nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Angebot ausgewiesen ist.

5. Hosting-Vermittlung (IONOS)

Auf Wunsch des Auftraggebers vermittelt der Auftragnehmer Webhosting-Leistungen der IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland. Der Auftragnehmer fungiert dabei ausschließlich als Vermittler; ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und IONOS für den Auftraggeber besteht nicht.

Der Hostingvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und IONOS zustande. Der Auftraggeber unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von IONOS. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Leistungserbringung, Verfügbarkeit oder Datensicherheit von IONOS-Diensten.

Für Ausfälle, Datenverluste oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch IONOS verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nicht. Ansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen direkt gegenüber IONOS geltend zu machen.

Eine etwaige Vermittlungsprovision des Auftragnehmers gegenüber IONOS wird dem Auftraggeber auf Anfrage offengelegt. Das Hosting wird – sofern nicht anders vereinbart – jährlich im Voraus in Rechnung gestellt (vgl. Abschnitt 8).

6. IT-Beratung

Die IT-Beratungsleistungen des Auftragnehmers umfassen die Analyse bestehender IT-Infrastrukturen, die Konzeption von IT-Lösungen sowie die fachliche Beratung des Auftraggebers zu technologischen Fragestellungen. Die Beratung kann vor Ort beim Auftraggeber oder remote (Videokonferenz, Telefon, E-Mail) erbracht werden.

Beratungsleistungen sind Dienstleistungen, keine Werkleistungen. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine sorgfältige, fachgerechte Beratung auf Basis des aktuellen Stands der Technik und der dem Auftragnehmer bekannten Informationen.

Der Auftraggeber ist für die Umsetzung von Beratungsempfehlungen selbst verantwortlich. Empfehlungen gelten ausschließlich für den beratenen konkreten Sachverhalt und zum Zeitpunkt der Beratung. Spätere Änderungen der technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen können zu einer Änderung der Beratungslage führen, ohne dass hieraus ein Anspruch gegenüber dem Auftragnehmer entsteht.

Beratungsleistungen werden nach tatsächlich aufgewendeter Zeit auf Basis des vereinbarten Stundensatzes abgerechnet, sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Fahrt- und Reisekosten für Vor-Ort-Termine werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Die ordnungsgemäße Erfüllung der nachgenannten Mitwirkungspflichten ist Voraussetzung für die fristgerechte Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

  • Inhaltslieferung: Alle vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Produkte etc.) sind innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vertragsschluss in druckfertiger Qualität und in einem gängigen Dateiformat zu übergeben. Eine Verzögerung der Inhaltslieferung verschiebt den vereinbarten Liefertermin entsprechend, ohne dass hieraus ein Anspruch des Auftraggebers entsteht.
  • Freigaben: Freigaben (Screendesign, Rohling, Fertigprodukt) sind innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Vorlage schriftlich per E-Mail zu erteilen oder mit konkreten Änderungswünschen abzulehnen. Bleibt eine Rückmeldung aus, gilt die entsprechende Version nach Ablauf dieser Frist als stillschweigend genehmigt.
  • Zugänge: Erforderliche Zugänge (Hosting, CMS, Domain, FTP, Datenbanken) sind dem Auftragnehmer unverzüglich in sicherer Form bereitzustellen.
  • Richtigkeit der Inhalte: Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit aller gelieferten Inhalte selbst verantwortlich. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch die gelieferten Inhalte entstehen.

8. Vergütung und Zahlung

Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Ziff. 27 UStG ist der Auftragnehmer derzeit von der Umsatzsteuer befreit; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Zahlungsplan Webprojekte

  • Anzahlung: 50 % des Gesamtpreises sind bei Vertragsschluss fällig und vor Projektstart zu entrichten.
  • Schlusszahlung: Die verbleibenden 50 % sind bei Abnahme (schriftliche Freigabe oder Ablauf der Prüfzeit gem. Abschnitt 10) fällig.

Zahlungsplan Hosting

Hosting-Leistungen werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Allgemeine Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto (ohne Abzug) ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB (Unternehmensgesetzbuch) verrechnet.
  • Im Verzugsfall hat der Auftraggeber auch die anfallenden Mahnspesen und Inkassokosten zu tragen.
  • Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werke – insbesondere Designs, Quellcodes, Grafiken, Textentwürfe und sonstige kreative Leistungen – sind urheberrechtlich geschützt und bleiben zunächst Eigentum des Auftragnehmers. Die Rechtsgrundlage bildet das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG, BGBl. Nr. 111/1936 idF). Gleiches gilt für verwendete Drittsoftware, Frameworks und Open-Source-Bibliotheken, für die die jeweiligen Lizenzbedingungen (z. B. MIT, GPL) maßgeblich sind.

Übertragung der Nutzungsrechte: Die vollständigen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte am fertiggestellten Werk gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung (einschließlich aller offenen Teilrechnungen) auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Zahlung steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den erstellten Materialien zu.

Referenznennungsrecht: Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertiggestellte Webprojekt in seinem Portfolio, auf seiner Website und in Marketingmaterialien als Referenz zu nennen und zu zeigen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.

Inhalte des Auftraggebers: Für alle vom Auftraggeber gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) erklärt dieser, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Gewährleistung entstehen.

10. Gewährleistung

Für Mängel an erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und des UGB, soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist.

Abnahme und Prüfpflicht

Nach Fertigstellung der Leistung ist dem Auftraggeber eine Prüfzeit von 14 Werktagen einzuräumen. Innerhalb dieser Frist hat der Auftraggeber die Leistung sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich per E-Mail unter konkreter Bezeichnung zu rügen. Werden Mängel nicht innerhalb der Prüfzeit gerügt, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen (§ 377 UGB analog für Unternehmer).

Gewährleistungsfrist für Unternehmer

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist gemäß § 924 ABGB und § 377 UGB sechs (6) Monate ab Abnahme. Innerhalb dieser Frist hat der Auftragnehmer das Recht zur Verbesserung (§ 932 Abs. 2 ABGB). Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder – bei erheblichem Mangel – Wandlung verlangen.

Kein Mangel liegt vor bei:

  • Abweichungen, die auf fehlerhafte oder unvollständige Inhalte des Auftraggebers zurückzuführen sind;
  • Beeinträchtigungen durch Drittdienste (IONOS, Browser-Inkompatibilitäten, Plugin-Updates) außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers;
  • nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte am fertiggestellten Werk;
  • normalen Verschleiß (z. B. veraltete Browserversionen, Sicherheitsupdates des CMS).

11. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und UGB, soweit nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Im unternehmerischen Rechtsverkehr (B2B) sind folgende Haftungsbeschränkungen wirksam vereinbart:

Ausschluss leichter Fahrlässigkeit

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Schäden aus dem Verlust von Daten.

Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungssumme ist bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe des vereinbarten Netto-Auftragswertes begrenzt, sofern keine Personenschäden vorliegen.

Keine Haftung für Drittdienste und IONOS-Ausfälle

Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitslücken oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch Drittdienste verursacht werden, insbesondere durch:

  • Leistungen der IONOS SE (Hosting, Domain, E-Mail);
  • Drittanbieter-Software, Content-Management-Systeme, Plugins und Frameworks;
  • Störungen im Internet, bei Netzbetreibern oder in der Infrastruktur;
  • höhere Gewalt (Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Pandemien u. ä.).

Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber ausdrücklich, regelmäßige Datensicherungen (Backups) eigenverantwortlich durchzuführen oder durch IONOS sicherstellen zu lassen.

12. Vertragsdauer und Kündigung

Projektverträge (Webdesign, Entwicklung, IT-Beratung nach Pflichtenheft) enden mit der Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber und der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Eine ordentliche Kündigung eines Projektvertrags während der Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.

Hosting-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich per E-Mail gekündigt wird.

Außerordentliche Kündigung

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Rückstand ist;
  • der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (Abschnitt 7) trotz Mahnung nicht erfüllt;
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und auf Basis der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2018). Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu finden.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter (insbesondere Kunden des Auftraggebers) erhält, wird er auf Anfrage als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig und schließt mit dem Auftraggeber einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, auch nach Vertragsende streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere: Preislisten, Kundendaten, technische Dokumentationen, Quellcodes und Geschäftsstrategien. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein öffentlich zugänglich sind oder auf andere Weise aus einer rechtmäßigen Quelle bekannt wurden.

14. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Fragen seiner Gültigkeit, ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Gleisdorf ausschließlich zuständig.

Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG, EVÜ, Rom-I-VO). Das UN-Kaufrecht (CISG) – Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 – findet keine Anwendung.

Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Davon ausgenommen sind individuelle Vereinbarungen im Sinne des § 864a ABGB sowie Regelungen nach § 879 ABGB, die durch besondere Umstände des Einzelfalls getroffen werden.

15. Hinweis für Verbraucher (B2C)

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer (B2B) im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziff. 1 KSchG. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts im Rahmen seines gewerblichen oder beruflichen Tätigwerdens handelt.

Für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziff. 2 KSchG (natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des ABGB sowie des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Insbesondere steht Verbrauchern das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß §§ 11 ff FAGG zu, sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Das Rücktrittsrecht entfällt gemäß § 18 FAGG insbesondere bei Verträgen über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die nach Verbraucherspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Individualsoftware, Individualdesign), soweit mit der Ausführung begonnen wurde.

Dieser Hinweis dient der Transparenz; der Auftragnehmer empfiehlt Verbrauchern, etwaige Fragen vor Vertragsschluss direkt per E-Mail an info@einfach-online.dev zu richten.